Unsere Zentrale Forderung: Der Wille des Volkes
Laut einer repräsentativen Umfrage für die Bundesregierung im Jahr 2016 wollen mehr als zwei Drittel der Menschen endlich Direkte Demokratie:
»Wenn die Bürger die Wahl hätten zwischen der parlamentarischen Demokratie, bei der die gewählten Abgeordneten Entscheidungen treffen und Gesetze beschließen und direkter Demokratie, bei der die Bürger in Sachfragen durch Volksabstimmungen entscheiden könnten, würden sich nur 25% für die parlamentarische Demokratie, aber 68% für eine direkte Demokratie entscheiden. Eine Mischform können sich spontan 6% vorstellen.«
Quelle: polis, Vertrauen der Bevölkerung in die Politik: Ergebnisse einer Repräsentativuntersuchung im Auftrag des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Deidesheim, Mai 2016, Seite 66, https://bit.ly/36WkT92
Artikel 20 Absatz 2 unseres Grundgesetzes lautet:
»Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.«
Selbst das Grundgesetz spricht von Wahlen und Abstimmungen. Dennoch gab es auf nationaler Ebene seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland keine einzige Abstimmung.
Damit alle Staatsgewalt auch tatsächlich vom Volk ausgeht, ist unsere unverrückbare Hauptforderung, Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu ergänzen um folgenden Passus:
»Auf nationaler Ebene wird die Selbstbestimmung des deutschen Volkes durch Volksabstimmungen garantiert.
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250.000 Wahlberechtigte oder 0,4 % aller Wahlberechtigten können innerhalb von 18 Monaten eine Volksabstimmung beantragen zum Grundgesetz sowie zu allen Gesetzen und Verordnungen des Bundes sowie zu eigenen Gesetzesvorschlägen. Nach Erreichen der notwendigen Mindestzahl von Unterschriften hat eine Volksabstimmung des deutschen Volkes binnen 6 Monaten stattzufinden.
Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung verpflichtend und innerhalb von 6 Monaten ohne Änderungen umzusetzen. Unabänderlich sind dabei die Grundgesetzartikel 1 bis 20, es sei denn, Änderungen sorgen für mehr Schutz individueller Freiheitsrechte.
Sollte das nationale Recht dabei in Konflikt mit europäischem Recht geraten, ist das nationale Recht maßgebend.«
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Unsere Partei wird sich nur an einer Regierung in der Bundesrepublik Deutschland beteiligen, sofern diese Änderung des Artikels 20 unseres Grundgesetzes innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Regierungsgeschäfte des neuen Bundeskabinetts durch eine verpflichtende Regelung in einem Koalitionsvertrag erfolgt.
Über uns ins Parlament gewählte Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Wir leben Meinungsvielfalt und kennen weder Parteisoldaten noch Fraktionszwänge in den Parlamenten. Unsere Abgeordneten sind frei und unabhängig.
Wir sind die Partei des Friedens, der Freiheit, der Selbstbestimmung und Anwalt der Wahrheit wie der Gerechtigkeit.
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Zum Wirksamwerden des Parteieintritts muss jedes Parteimitglied gegenüber dem Vertreter der untersten Parteigliederung (z. B. Ortsverein, Kreisverband, Bezirksverband, Landesverband oder Bundesverband) den folgenden Schwur leisten:
»Bis zur Erlangung der Rechtskraft der im Parteiprogramm unter der Überschrift „Zentrale Forderung“ formulierten Ergänzung des Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich, mich für die Unabänderlichkeit dieses zentralen Abschnitts des Parteiprogramms der Partei Die Direkte – Partei für direkte Demokratie mit ganzer Leidenschaft und aus tiefster Überzeugung einzusetzen.«
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Die Schweizer sind ein Vorbild für funktionierende direkte Demokratie seit 1891 mit einem der höchsten Wohlstandsniveaus der Welt.
In einem Volksentscheid stimmten 1992 64 Prozent der Eidgenossen für das größte Bauprojekt in der Geschichte der Schweiz, die „Neue Eisenbahn-Transversale“ mit dem 57 Kilometer langen Gotthard-Basistunnel als Herzstück. 2020 wurde dieses Projekt pünktlich und unter Einhaltung der Kostenplanung erfolgreich abgeschlossen, da der Wille des Volkes von allen akzeptiert wurde. Widerstand über Gerichte und durch Demonstrationen fand daher nicht stand. Ein Beweis von vielen für erfolgreiche direkte Demokratie. Deutschland, das 1996 der Schweiz zusicherte, die Bahnstrecke von Karlsruhe nach Basel viergleisig auszubauen, schafft dies nach derzeitiger Prognose erst 2035 mit über fünfzehnjähriger Verspätung.1 Einzelne stellen ihre Partikularinteressen in den Vordergrund und blockieren wichtige Zukunftsprojekte.
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Direkte Demokratie ist die Chance für Freiheit und Selbstbestimmung, die die Fremdbestimmung durch die Profitgier weniger beendet.
Während Politiker durch Zuckerbrot und Peitsche gefügig gemacht werden, kann ein ganzes Volk selbstbestimmt, frei und unabhängig entscheiden. |
1 Johannes Ritter, FAZ, Großprojekt fast pünktlich fertig – in der Schweiz - https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/auto-verkehr/wie-die-schweiz-einen-alpen-tunnel-fast-puenktlich-fertigstellt-16934917.html
Die wirkliche Herrschaft des Volkes existierte 140 Jahre lang in Athen, der wahren Wiege der Demokratie. Donald Kagan, Professor für Geschichte und klassische Philologie an der Yale University und Dekan am Yale College, schreibt in seinem Werk „Perikles: Die Geburt der Demokratie“ auf Seite 94-95:
»Wenn wir die im strengeren Sinn demokratischen Einrichtungen, die Ephialtes und Perikles 461 (vor Christus) ins Leben riefen, als Anfang nehmen, stellen wir fest, dass 140 Jahre lang das demokratische System fast ununterbrochen und ordnungsgemäß funktionierte. Dazwischen gab es zwei kurze oligarchische Episoden. Die eine war Folge eines Staatsstreichs, der mitten in einen langen, schweren Krieg fiel; sie dauerte vier Monate. Die zweite wurde Athen nach dem Peloponnesischen Krieg von den Spartanern aufgezwungen; sie dauerte weniger als ein Jahr. Beide Male wurde die volle Demokratie wiederhergestellt, ohne dass es zu großen Wirren – zu Klassenkämpfen, Vergeltungsakten oder Vermögenskonfiskationen – gekommen wäre. Viele harte Jahre lang, in denen Athen Krieg führte, militärische Niederlagen erlitt, ausländische Okkupationen erduldete und dem Aufruhr der oligarchischen Partei ausgesetzt war, bestand die athenische Demokratie fort und legte eine Besonnenheit und Mäßigung an den Tag, wie sie kaum je ein anderes Regime bewiesen hat.
Diese Durchhaltekraft muss noch mehr erstaunen, wenn man sie im Lichte der politischen und verfassungsmäßigen Verhältnisse betrachtet, die zur Zeit der Perikleischen Demokratie und danach herrschten. Die athenische Volksmenge stand nicht einer Macht gegenüber, wie sie der heutige sogenannte militärisch-industrielle Komplex darstellt, und sah sich nicht durch die Undurchschaubarkeit der repräsentativen Demokratie, ihrer Kontrollmechanismen und des mit ihr einhergehenden skrupellosen Lobbyismus zur Ohnmacht verurteilt oder durch das unentrinnbare
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Lügengespinst der Massenmedien manipuliert.
Sie musste nur am Versammlungstag auf die Pnyx (Volksversammlungsplatz in Athen) marschieren, Reden halten und abstimmen, um die einschneidendsten gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen zu bewirken: eine allgemeine Aufhebung der Schulden, eine Besteuerung der Reichen mittels Konfiskation, die schlichte Enteignung der kleinen Gruppe der Besitzenden. Aber eben das geschah niemals. Während die politische Gleichheit ein fundamentales Prinzip der athenischen Demokratie war, hatte die ökonomische Gleichheit in Athen des Perikles keine Basis. Im Gegenteil, die von ihm geführte Demokratie verteidigte das Recht auf Privateigentum und unternahm keinen Versuch, an der ungleichen Vermögensverteilung etwas zu ändern. Der Eid, den die Geschworenen ablegten, enthielt den folgenden Satz: „Ich werde nicht zulassen, dass Privatschulden erlassen, und ebensowenig, dass Grundstücke oder Häuser athenischer Bürger umverteilt werden.“ (Gegen Timokrates 149) Außerdem ließ der oberste Beamte, der Archont, jedes Jahr „verkünden, dass jeder sein Eigentum, über das er vor seinem Amtsantritt verfügte, behalten und bis zum Ende der Regierungszeit volle Verfügungsgewalt darüber haben soll“ (Aristoteles, Der Staat der Athener 56.2).«
So lehrt uns die Volksherrschaft im alten Athen als auch die heutige Direkte Demokratie in der Schweiz, dass das Volk verantwortungsvoll seine Herrschaft ausübt, Privateigentum respektiert, die Gleichheit der Chancen, aber nicht die Gleichheit der Ergebnisse herbeisehnt. Die Wirklichkeit ist der beste Beweis für die Möglichkeit.
»Wisset, dass das Geheimnis des Glücks die Freiheit, das Geheimnis der Freiheit aber der Mut ist.« Perikles (500-429 v. Chr.)
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Die Krise des Parteienstaates beschreiben wir hier
sehr umfassend:
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Hauchen wir mit Volksentscheiden, mit der Herrschaft
des Volkes der Demokratie neues Leben ein.
Der Parteienstaat ist die Verfallserscheinung der
Republik, wie Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht
Schachtschneider so treffend feststellte. Die Parteien
betrachten den Staat zunehmend als Beute und
der bekannte Philosoph Richard David Precht forderte,
unser Parteiensystem abzuschaffen. Wer die schonungslose Bestandsaufnahme auf unserer
Seite über die Krise des Parteienstaates gelesen
hat, wird wissen, warum wir unbedingt mit Mut zur
Tat schreiten müssen für die Herrschaft der Menschen. |
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