Mitglied werden
Mitgliedsantrag
Obenstehend können Sie den Mitgliedsantrag aufrufen. Sie können ihn dabei zunächst am PC ausfüllen, danach ausdrucken und unterschreiben. Nachdem sie ihn ausgedruckt und unterschrieben haben senden Sie ihn bitte abfotografiert oder eingescannt an: info@diedirekte.de
Sie können den Mitgliedsantrag auch senden an:
Die Direkte – Partei für Direkte Demokratie durch Volksentscheide
Humboldtstr. 23 02625 Bautzen
Wir machen auf die Unvereinbarkeitsliste nebenstehend aufmerksam in Verbindung mit unserer Satzung Abschnitt B Mitgliedschaft § 1 Voraussetzungen (1). Wer bereits Mitglied dort aufgeführter Parteien, Vereine, Vereinigungen, Geheimlogen war oder es noch ist, darf nicht Mitglied der Partei die Die Direkte – Partei für Direkte Demokratie durch Volksentscheide werden.
Die Grünen: vom Tiger zum Bettvorleger
Die Grünen forderten 1980 noch Volksbegehren und Volksentscheide zur Stärkung der direkten Demokratie. Heute sind die Grünen eine angepasste Systempartei. Sie sind als Tiger gestartet und als Bettvorleger des Establishments gelandet. Parteien starten zunächst mit Idealismus und werden dann jedoch unterwandert von denen, die eigene Interessen oder die ihrer Auftraggeber in den Vordergrund stellen.
Wie wir entschlossen unseren Weg gehen wollen
Da die Gefahr der Unterwanderung einer jeden neuen Partei groß ist, muss jedes neue Parteimitglied einen Schwur leisten, den Sie unten finden!
Wir wollen verhindern, dass wir den Weg aller etablierten Parteien gehen, denn wir wollen uns selbst überflüssig machen.
Die Zentrale Forderung, unser Versprechen und den Schwur eines jeden neuen Parteimitglieds finden Sie unten und unter diesem Link: https://diedirekte.de/zentrale-forderung.html
Unsere Parteisatzung für die Durchsetzung von Volksentscheiden umfasst 22 Seiten, die Sie hier lesen oder als PDF-Dokument herunterladen können.
Wir wollen dabei vor allem zwei Punkte herausstellen:
In Abschnitt B Mitgliedschaft § 1 (1)
„Die Mitgliedschaft in der Partei ist vereinbar mit der gleichzeitigen Mitgliedschaft oder Mitwirkung in einer anderen Partei oder Wählergruppe in Deutschland oder auch im Ausland, sofern die andere Partei sich auch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt und nicht Bestandteil der Unvereinbarkeitsliste der Partei Die Direkte ist. Bei der Antragstellung ist die Mitgliedschaft in einer anderen Partei anzugeben.“
In Abschnitt G Finanzordnung § 1 (1)
"Nur hauptamtliche Mitarbeiter, die keine Parteiämter bekleiden, dürfen Gehaltszahlungen erhalten. Auf Bundes-, Landes-, Bezirks- Kreis- und Ortsvereinsebene dürfen Vorstandsmitglieder – mit der Ausnahme des Schatzmeisters/der Schatzmeisterin der Bundespartei - keine Gehaltszahlungen aus dem Parteivermögen erhalten."
Wir wollen damit sicherstellen, dass diese Partei niemals ein Selbstbedienungsladen für Amtsträger wird!
Unser Mitgliedsbeitrag beträgt zwischen 3 und 100 Euro und wird freiwillig von Ihnen in dieser Bandbreite festgelegt
In Abschnitt B §2 (11):
„Der Mitgliedsbeitrag kann von jedem Mitglied freiwillig innerhalb eines Rahmens von 3 bis 100 Euro monatlich gewählt werden. Es sollen Beiträge nur in ganzen Euro-Schritten gewählt werden. Als Orientierung wird ein Prozent vom Jahresnettoeinkommen empfohlen. Der Mitgliedsbeitrag ist immer zum 1. des Folgemonats des Beitritts fällig. Die Mitgliedschaft beginnt erst mit Eingang des 1. Mitgliedsbeitrags. In besonderen Härtefällen kann jedes Mitglied durch den Vorstand der untersten bestehenden Gliederung auf persönliches Vorsprechen vom Mindestbeitrag befreit werden.“
Im Folgenden stellen wir hier die gesamte Parteisatzung zur Verfügung: Download der vollständigen Parteisatzung Die Direkte
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